Sehr geehrte Geschäftspartner

Ende März 2015 hat das Kantonsgericht Glarus erstinstanzlich die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank (GLKB) gutgeheissen und die ehemaligen Mitglieder des Verwaltungsrates, der ehemaligen Geschäftsleitung sowie der Revisionsstelle der Glarner Kantonalbank zu insgesamt über CHF 16 Millionen Schadenersatz verurteilt. Die Verantwortlichkeitsklage wurde im Oktober 2011 von der GLKB eingereicht. Hintergrund ist die in den Jahren 2005 – 2008 verfolgte und gescheiterte Expansionsstrategie der GLKB im Kreditgeschäft. Dabei haben gemäss dem Urteil des Glarner Kantonsgerichts Geschäftsleitungsmitglieder gegen Regeln des Kantonalbankgesetzes und des Geschäftsreglements verstossen. Zudem ist eine angemessene Überwachung der Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat versäumt worden und relevante Fehlentwicklungen bei der Kreditvergabe sind unerkannt geblieben.

Dieses Gerichtsurteil betrachten wir als richtungsweisend und aufgrund folgender Aspekte bemerkenswert:

– Anspruchserhebung einer Kantonalbank – welche zu 68% von Kanton gehalten wird – gegen die eigenen Organe.

– Die Kreditvergabe, welche mehrheitlich im Bereich des operativen Geschäfts angesiedelt ist, führte aufgrund mangelnder Kontrolle und verfehlter Strategie zu Konsequenzen auch für den Verwaltungsrat.

– Der nachgewiesene Schaden beträgt CHF 34 Millionen, das Kantonsgericht hat der Bank CHF 16 Millionen Schadenersatz zugesprochen. CHF 10 Millionen ist durch die ehemaligen Organe zu tragen. Die damalige Revisionsstelle, welche Reglementverletzungen zuliess, hat die restlichen CHF 6 Mio zu tragen. Die Glarner Kantonalbank geht gegen das Urteilt in Berufung, die Entschädigung wird als zu tief erachtet.

Der Entscheid hat Signalkraft für Klagen gegen Organe und wird vermutlich auch Einfluss auf die Klagefreudigkeit von Aktionären und weiteren Interessenvertretern gegenüber Organen haben. Für die umfassende Absicherung von Organen gegen diese Art von Ansprüchen verfügt der Versicherungsbroker LRM Risikomanagement AG über tiefgehende Kompetenzen in der Ausarbeitung von massgeschneiderten Verträgen. Da Risikomanagement aber nie nur aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen besteht, bieten wir Ihnen auch Organhaftpflichtseminare an.