Im Gespräch mit Simon Meyer*

Dem überregionalen GAV des Schreinergewerbes sind 2’900 Betriebe und 16‘300 Arbeitnehmenden unterstellt. (Zahlen 2014). Er ist somit der zweitgrösste Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe nach demjenigen des Bauhauptgewerbes. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) ist in der Schweiz für die Überwachung und den Vollzug des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages des Schreinergewerbes zuständig. Die Kontrollen erfolgen auf Baustellen, vor Ort oder in Form von Lohnbuchkontrollen. Im nachstehenden Interview haben wir einem Kontrolleur auf den Zahn gefühlt.

Im nachstehenden Interview befragen wir Herrn Simon Meyer Jurist (MLaw Luzern und Wirtschaftsjurist FH) zum Thema. Gesamtarbeitsvertrages des Schreinergewerbes.
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