Im Gespräch mit Dr. Jürgen Zehetmaier*

Deutlich zugenommen hat die Cyberkriminalität. Sämtliche, den Versicherungen zugänglich gemachten Personendaten sollten gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt und durch angemessene technische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Sollten trotzdem Daten während der Übermittlung verloren, beschädigt oder verändert oder sogar Missbrauch damit betrieben werden, lehnen Versicherungsgesellschaften wie auch Versicherungsvermittler in ihren AGB’s eine Verantwortung ab. In Anbetracht der möglichen gravierenden Konsequenzen des Missbrauches dieser hochsensiblen Daten stellt sich die Frage, wie der Versicherungsnehmer diesem fehlenden Datenschutz begegnen kann.