Zu juristischen Anliegen und Fragen stehen Kunden der Rechtsschutzversicherung LRM Assistance die folgenden Anlaufstellen zur Verfügung:

■ LRM Risikomanagement AG 071 454 77 40. Wir organisieren alles Weitere für Sie.

■ LRM Assistance ist ein Partnerprodukt mit der Assista Rechtsschutzversicherung. Als Inhaber einer LRM Kombi-Rechtsschutzpolice für Privatpersonen haben Sie Anspruch auf den praktischen lexCall-Dienst. 

LexCall ermöglicht es Ihnen, die Juristen der Assista über Internettelefonie zu kontaktieren, um eine individuelle Erstauskunft auf eine konkrete Rechtsfrage aus Ihrem Alltag zu erhalten. Um lexCall nutzen zu können, müssen Sie zunächst ein lex4you-Konto eröffnen (kostenlos).

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Funktion der Rechtsschutzversicherung

1. Kostenübernahme

Die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen ist fast immer mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Zudem ist der Ausgang eines Verfahrens wichtig für die Verteilung der Kosten, werden diese doch grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt. Die Höhe der Kosten ist somit von Erfolg oder Misserfolg abhängig. Eine schlüssige Voraussage, wie ein Gericht entscheiden wird, lässt sich in vielen Fällen nicht machen, da im Verlauf eines Rechtsverfahrens viele Unwägbarkeiten eine Rolle spielen können. Solche Kosten können insbesondere im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren, einem Strafprozess oder mit einem anderen öffentlichrechtlichen Verfahren entstehen. Die Funktion der Rechtsschutzversicherung besteht darin, für diese Kosten aufzukommen.

2. Erbringung von Rechtsdienstleistungen

Eine weitere wichtige Funktion der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass sie in rechtlichen Angelegenheiten Dienste erbringen kann. Rechtsschutzversicherungen dürfen darum in der Schweiz die Vertretung ihrer Versicherten grundsätzlich selber wahrnehmen. Rechtsdienstleistungen werden vom Publikum üblicherweise eher mit freiberuflichen Anwälten in Verbindung gebracht. Beratungen mit rechtlichen Aspekten wurden aber schon immer nicht nur von Anwälten, sondern auch von zahlreichen, anderen Dienstleistern, wie beispielsweise Treuhandgesellschaften und Verbänden, erbracht. Neben der Kostenübernahme unterstützen die Rechtsschutzversicherungen ihre Kunden durch eigene Angestellte, um sie in Streitfällen zu beraten und für sie zu verhandeln. Es ist klar festzuhalten, dass Rechtsschutzversicherungen keine anwaltliche Tätigkeit ausüben. Sobald im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder wegen einer Interessenkollision ein Rechtsvertreter eingesetzt werden muss, steht der versicherten Person das Recht zu, auf die Rechtsdienstleistungen der Rechtsschutzversicherung zu verzichten und einen freiberuflichen Anwalt beizuziehen.